Bitte beachten Sie: Der Antrag auf Lernmittelfreiheit muss bis zum Mitte März bei dem zuständigen Schulträger (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, Stadt, Kreis oder privater Träger) der Schule gestellt werden, die im Schuljahr 2018/2019 voraussichtlich besucht wird. Wer der zuständige Schulträger ist, erfahren Sie im Sekretariat der Schule.